BGE- Aprilscherz

Moderatoren: BGE, die Guten

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KlBi
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Registriert: Di Sep 23, 2008 3:04 am

Beitrag von KlBi »

Hallo Freunde,

Seit dem 1. April kann man sich ein BGE-Formular von der Homepage
http://www.bundesagentur-fuer-einkommen.de
herunterladen und nach Nürnberg schicken. Das geniale Formular findet man u.a.:
http://www.bundesagentur-fuer-einkommen ... kommen.pdf

Es haben wohl recht viele Leute diesen Antrag weggeschickt, wie man an den sich mehrenden Pressemeldungen erkennt. Diese Meldungen findet man im:
http://aktuelles.archiv-grundeinkommen.de

Die ganze Aktion scheint nun auf ein erstes bge-"Opfer" hinauszulaufen:
http://www.Buergerinitiative-Grundeinko ... slosigkeit
Bericht:
Nachdem am 3.04.2004 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) öffentlich verlautbart wurde, man behalte sich rechtliche Schritte gegen die Initiatoren der Webseite Bundesagentur-fuer-Einkommen (BE) vor, kam heute das dem entsprechende Schreiben der BA bei den Initiatoren der BE an.
In diesem Schreiben wird eine Fülle von "Rechtsverletzungen", die mit der Aktion der BE zusammenhängen sollen, aufgezählt.
Zur Abwendung eines Prozesses gegen sie, sollen die Initiatoren der BE eine Erklärung unterschreiben, durch die sie sich - wir zitieren:
"uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich" verpflichten, die weitere Verwendung und Bereitstellung
- von Inhalten des Internetauftritts der Bundesagentur für Arbeit
- des Corporate Designs des Internetauftritts der Bundesagentur für Arbeit
- des mit dem Logo der Bundesagentur für Arbeit nahezu identischen Logos,
- des an die Bundesagentur für Arbeit adressierten Vordruckes "Antrag auf bedingungslosen Grundeinkommen"
auf der Internetseitebundesagentur-fuer-einkommen.de zu unterlassen
und auch künftig diese sowie jede andere Art der Verwendung oder Bereitstellung der bezeichneten Inhalte zu unterlassen.“

Doch damit lange nicht genug:
In einem weiteren Schritt fordert die BA, dass die BE sich uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich verpflichte,

„für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss eines Fortsetzungszusammenhangs

1. eine Vertragsstrafe i.H.v 5.000 Euro an die BA zu zahlen
2. der BA alle Schäden zu ersetzen, die durch die oben angeführten Handlungen entstanden sind und noch entstehen werden
3. der BA durch die weitere Geltendmachung ihrer Rechte entstehende Kosten zu ersetzen.“
Gegen diese Humorlosigkeit kann man natürlich auch protestieren, u.a.:
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
E-Mail: Zentrale.at.arbeitsagentur.de

Weitere Infos im bge-Forum:
http://www.bge-forum.de/viewforum.php?f=51
(dort gibt es auch andere Orte, wo man das kriminelle bge-Formular findet!)
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