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Moderator: BGE

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root
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Sprüche

Beitrag von root »

Den Begriff Binnenwirtschaft nutze ich für den herkömmlichen Begriff Volkswirtschaft. Letzterer schafft eine Beziehung zwischen Volk und Wirtschaft. Der Begriff Volk wird von mir eh abgelehnt. Ich bin z.B. keinem Volk zugehörig, ich definiere mich nicht über eine Volkszugehörigkeit. Für andere mag ich einem „Volk“ zuzurechnen sein. Z.B. zu Weißen/Schwarzen/Roten oder Afrikanern/Asiaten/Europäern oder Franzosen/Deutschen/Schweizern oder Bayern/Basken/Balten. In dem Fall bin ich lediglich die Projektionsfläche ihrer Vorurteile.
Die Assoziation des Begriffs „Volk“ ist immer an eine Menschengruppe, die gleiche Eigenschaften verbindet, gebunden. Binnenwirtschaft aber befasst sich mit dem Wirtschaftsleben innerhalb eines geografisch determinierten Raumes.
Darum geht es m.E. bei der europäischen Integration weder um Erschaffung eines Kulturraums Europa noch um Entdeckung oder Entwicklung einer europäischen Identität. Ziel ist es einen rechtssicheren Lebensraum innerhalb der geografischen Grenzen zu garantieren, um die individuelle, selbstbestimmte Entfaltung aller Menschen die hier sind zu ermöglichen.
root
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Globales BGE

Beitrag von root »

Ich trete für ein global verankertes Existenzrecht, also für ein globales Recht auf existenzsicherndes Einkommen ein, das jedem Menschen ohne Wenn und Aber, also bedingungslos, gewehrt werden soll.
Ich sehen da keine technischen oder warenmarktökonomischen Hindernisse, sondern nur religiöse-ideologische.
Zur Umsetzung dieser Forderung bedarf es daher im wesendlichen ein massenhaftes Ablegen liebgewonnener Scheuklappen.
root
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Gerechtigkeit und BGE

Beitrag von root »

Ich bin der Letzte, den man mit Worten wie Gerechtigkeit begeistern könnte. Da Individualität und Diversität unser heutiges gesellschaftliches Leben bestimmen, verkehrt sich Gerechtigkeit, da wo sie gleichmacht ins Gegenteil.

Aber auch eine a priori ungleiche Verteilung, selbst wenn diese sich an den individuellen Bedürfnissen orientiert, setzt voraus, dass eine außenstehende Instanz über das Individuum besser Bescheid weiß, als es selbst, übergeht somit das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen.

Aus dieser Zwickmühle hilft nur die Selbstbedienung, also:
„Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen!“
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